Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (ALB)

1. Allgemeines

  1. Diese Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne von §310 Abs.1 BGB sind.
  2. Die Lieferungen von Waren und Dienstleistungen durch uns erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, die auch ohne erneute Bezugnahme für alle weiteren Lieferungen gelten. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn kurzfristig abzuwickelnde Bestellungen ohne gesonderte Auftragsbestätigung ausgeführt werden.
  3. Von den nachfolgenden oder den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen – insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers – sind für uns nur verbindlich, soweit sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die vorbehaltlose Lieferung von Waren, Leistung von Diensten oder Entgegennahme von Zahlungen bedeuten unsererseits kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen.

2. Vertragsschluss

  1. Wir sind berechtigt, nach Eingang der Bestellung diese innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Diese Annahme kann entweder schriftlich erfolgen oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller. Die von uns erstellte Auftragsbestätigung bestimmt allein den Umfang der Lieferung. Nachträgliche Ergänzungen oder Abänderungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
  2. Wird die Ware auf elektronischem Wege bestellt, so werden wir den Erhalt der Bestellung unverzüglich dem Kunden bestätigen.
  3. An von uns gelieferten Unterlagen, Berechnungen, Spezifikationen etc. behalten wir uns die bestehenden Urheber-rechte vor. Diese Unterlagen und Materialen bleiben auch in unserem Eigentum, es sei denn, dass eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig, es sei denn, dies wurde von uns schriftlich zugesagt.
  4. Frühere Lieferungsbedingungen werden durch diese ALB ungültig.
  5. Unsere Angebote sind freibleibend. Unwesentliche oder durch technische Fortschritte bedingte Abweichungen in der Ausführung und Zusammensetzung unserer Waren bleiben vorbehalten gegenüber unseren Katalog-, Prospekt- oder Internetangaben.
  6. Teillieferungen sind zulässig. Diese sind grundsätzlich als selbstständiges Geschäft anzusehen.

3. Lieferzeit

  1. Vom Besteller gesetzte Lieferfristen oder benannte Liefertermine sind unverbindlich, solange wir die Frist oder den Termin nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt haben.
  2. Unsere Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung an den Besteller. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt jedoch grundsätzlich die Abklärung aller technischen Fragen und der Einzelheiten der Ausführung voraus.
  3. Unsere Lieferverpflichtung ist zudem bedingt durch die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflich-tungen des Bestellers (z. B. Beibringung vom Besteller zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben etc.).
  4. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu deren datumsmäßigen Ablauf die Ware versandt oder wenn die Versandbereitschaft dem Besteller schriftlich angezeigt wurde.
  5. Beruht die Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferfrist auf höherer Gewalt, z.B. Krieg, Naturgewalten etc. oder Ereignissen wie z. B. Streik etc., so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
  6. Wird ein vereinbarter Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, so hat uns der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens zwei Wochen.
  7. Erfolgt die Lieferung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Besteller aus diesem Grunde von seinem Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages Gebrauch machen oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich unter Setzung einer angemessenen weiteren Nachfrist unter Aufforderung zu Leistung anzuzeigen.
  8. Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung besteht.
  9. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Wird gem. § 281 BGB Schadensersatz statt der Leistung gefordert, so sind wir berechtigt, unabhängig von der Möglichkeit einen höheren Schaden zu fordern, 20 % des Verkaufspreises als Entschädigung zu fordern. Dem Besteller bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die genannte Pauschale ist.

4. Zahlungsbedingungen

  1. Preislisten, Katalog- oder Internetpreisangaben sind freibleibend. Festpreisvereinbarungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung.
  2. Unsere Preise gelten frei Haus inklusive Verpackung, Versand, und zuzüglich sonstiger Nebenkosten (z. B. Zoll-abgaben); dies wird gesondert in Rechnung gestellt.
  3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  4. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und ist ansonsten unzulässig.
  5. Der Kaufpreis ist netto innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum frei Zahlstelle zu zahlen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs. Gleiches gilt für gesondert berechnete Teil-lieferungen.
  6. Sollte eine Lieferung erst über vier Monate nach unserer Bestätigung des Auftrags erfolgen, so sind wir berechtigt, die aktuellen Preise der Waren zugrunde zu legen.
  7. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
  8. Unsere Vertreter sind nur zum Inkasso berechtigt, wenn sie eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen können.
  9. Wechsel werden nicht entgegengenommen. Schecks werden in jedem Fall nur zahlungshalber akzeptiert.

5. Gefahrenübergang

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung frei Haus vereinbart. Ist eine Versendung des Liefergegenstands zwischen uns und dem Besteller vereinbart, so sind wir berechtigt, die Versandart zu bestimmen.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person, auf den Besteller über.
  3. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

6. Mängelhaftung

  1. Alle Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware (bei versteckten Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung) schriftlich zugegangen sein. Sofern der Besteller Beanstandungen und Mängelrügen nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Schriftform anzeigt, gilt unsere Lieferung oder Leistung im Hinblick auf die nicht oder nicht formgerecht erfolgte Beanstandung bzw. den nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügten Mangel als mangelfrei.
  2. Nimmt der Besteller unsere Lieferung oder Leistung in Kenntnis eines Mangels an, so stehen ihm die aus der Mangel-haftigkeit ableitbaren Rechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen dieses Mangels ausdrücklich schriftlich vorbe-hält.
  3. Im Falle der Weiterverarbeitung der Ware hat der Besteller die Geeignetheit der Ware selbst zu prüfen.
  4. Handelsübliche Toleranzen bzgl. Maß, Gewicht, Stückzahlen, Beschaffenheit etc. führen nicht zu einem Mangel.
  5. Sollte ein Mangel der Kaufsache vorliegen, wozu auch eine unvollständige Lieferung oder Fehllieferung zählt, so werden wir zunächst nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung gewähren. Wählen wir die Mangel-beseitigung, so sind wir verpflichtet, alle hierzu erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Dies gilt nicht für den Fall, dass die bestellte Ware an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde und sich aus diesem Grund die Kosten erhöhen. Für Nachbesserung oder Ersatz-lieferung ist uns vom Besteller stets Gelegenheit innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren.
  6. Sollte die Nacherfüllung durch uns fehlschlagen, so kann der Besteller vom Kaufvertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Liegt nur eine geringfügige Vertragswidrigkeit vor, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Dies ist insbesondere bei nur unerheblichen Abweichungen von der Beschaffenheit der Fall.
  7. Erhält der Besteller mangelhafte Unterlagen zu einer Warenlieferung, sind wir lediglich zur Lieferung mangelfreier Unterlagen verpflichtet.
  8. Die von uns gelieferten Waren sind überwiegend verderblich. Die Haltbarkeit der einzelnen Waren ist vom Besteller bei uns zu erfragen. Die von uns bzw. vom Hersteller oder Lieferanten der Ausgangsprodukte genannte Haltbarkeits-dauer gilt nur bei sachgemäßer Lagerung. Für Mängel, die auf die Verderblichkeit der Waren zurückzuführen sind, verjähren die Gewährleistungsansprüche entsprechend der Haltbarkeitsdauer der Produkte. Für alle anderen Mängel beträgt die Gewährleistungsfrist vorbehaltlich der Regelung des § 475 Abs. 2 BGB ein Jahr ab Gefahrübergang.
  9. Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich.
  10. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

7. Haftung

  1. Unsere Verpflichtung zum Ersatz von Schäden jeglicher Art, die nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhalten unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die verletzte Pflicht für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinals-pflicht). Unsere Haftung ist – soweit zulässig – auf den Wert des Produkts beschränkt. Im übrigen wird der Ersatz von reinen Vermögensschäden, d. h. von Produktionsausfall, Produktionsminderung oder entgangenem Gewinn durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des Lieferpreises und Schadenshöhe, begrenzt.
  2. Unsere Verpflichtung zum Ersatz von Schäden jeglicher Art, die aus einem grob fahrlässigen Fehlverhalten resul-tieren, ist begrenzt auf den fünffachen Rechnungswert, maximal jedoch auf die Deckung der Betriebshaftpflicht-versicherung, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten ist unsere Haftung auf Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und beträgt höchstens den doppelten Rechnungswert der betroffenen Ware.
  3. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gelten nicht, soweit wir im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend haften. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen Schäden, die nicht am Liefer-gegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
  4. Soweit dem Besteller nach den vorstehenden Regelungen Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit dem Ablauf der für Mängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Punkt 6 (8). Die Verjährungsfrist im Falle des Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

8. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus den mit dem Besteller geschlossenen Verträgen samt Nebenforderungen vor.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware stets pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern.
  3. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, sollte der Besteller in Zahlungsverzug geraten. Dies bedeutet jedoch keinen Rücktritt vom Vertrag. Wenn wir die Kaufsache zurückgenommen haben, sind wir berechtigt, diese auch zu verwerten. Der hierdurch erzielte Erlös wird auf die Verbindlichkeiten des Bestellers angerechnet.
  4. Bei Pfändungen der gelieferten Ware sind wir vom Besteller unverzüglich schriftlich zu informieren.
  5. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiter-veräußerung erwachsen. Diese Abtretung nehmen wir bereits jetzt an.

 

9. Sonstiges

  1. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, was auch für die Änderung dieser Schriftformklausel gilt.
  2. Wir sind berechtigt personenbezogene Daten zu speichern und im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes zu verwenden.

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort

  1. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Besteller Ausländer ist oder seinen Sitz im Ausland hat.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Besteller einschließlich dieser allgemeinen Geschäfts-bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.